Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern)

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern) gibt in einem Merkblatt vom 27.03.2021 Hinweise für Betreiber zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene in aufgrund der Coronavirus Pandemie derzeit nicht oder nur wenig genutzten Gebäuden.

Es betrifft Hotels, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen, Schulen, Einkaufszentren, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen, welche in den letzen Wochen und Monaten nur wenig genutzt oder komplett geschlossen waren. Diese werden nun im Zuge der Öffnungsstrategien nach und nach wieder in Betrieb genommen. Hier sind unter Umständen negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in diesen Gebäuden zu befürchten. In dem Merkblatt des LGL Bayern wird erläutert, was zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene unternommen werden kann.

Sehr klar wird hier dargelegt, dass jede Trinkwasser-Installation für eine regelmäßige Wasserentnahme ausgelegt ist. Entfällt diese, drohen hygienische Probleme u. a. durch Legionellen, die nur mit erheblichem Aufwand beseitigt werden können. Es wird angeraten, den bestimmungsgemäßen Betrieb durch ein Spülprogramm fortzusetzen!

Eine Betriebsunterbrechung der Trinkwasser-Installation ist ein hygienisches und finanzielles Risiko!

Wird eine Trinkwasser-Installation nicht gespült, spart dies zwar zunächst Kosten für Energie, Wasser und Personal. Aber dadurch verursachte hygienische Beeinträchtigungen führen unter Umständen zu hohen Sanierungskosten. Diese können weitaus höher liegen als die Kosten für die Durchführung von Spülprogrammen.

Die DIWA Gruppe steht allen Betroffenen bei Fragen rund um die Trinkwasserhygiene jederzeit kompetent zur Seite.

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