Die DIWA Kundenbetreuer klären Ihre Fragen schnell und kompetent und besprechen mit Ihnen gerne das umfangreiche Dienstleistungsspektrum, welches sich Ihnen mit unseren Full-Service-Angebot eröffnet.
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Gerne ruft Sie Ihr zuständiger Kundenbetreuer zurück, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Ihre Rückrufbitte.
Kompetente Beratung in einer modernen Online-Videokonferenz. Wenn Sie diese Möglichkeit bevorzugen, nehmen Sie direkt mit Ihrem Betreuer Kontakt auf.
Vereinbaren Sie einen Präsenztermin und klären Sie Ihre Fragen direkt bei Ihnen vor Ort. Unsere Experten kommen zum gewünschten Zeitpunkt direkt in Ihr Unternehmen.
Selbstverständlich sind wir auch auf allen großen Kongressen und Veranstaltungen der Immobilienbranche (z.B. BVI, VDIV, …) vertreten. Wir freuen uns, Sie dort kennenzulernen.
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Als Unternehmer haben Sie ständig neue Herausforderungen im Tagesgeschäft, die Ihnen eine langfristige Terminplanung oftmals schwer machen. Trotzdem gibt es Themen, die man nicht auf die lange Bank schieben sollte. Die rechtskonforme Abwicklung der Trinkwasserverordnung ist ein solches Thema. Und deswegen nehmen wir uns Zeit, wenn Sie Zeit haben. Vereinbaren Sie kurzfristig einen persönlichen Online-Termin mit Ihrem Kundenbetreuer, ganz wie es Ihnen passt.
Das Blättern im Terminkalender hat ein Ende. Wir sind in der Lage innerhalb von nur einer Minute eine Onlineberatung zum Thema „Rechtskonforme Abwicklung der Trinkwasserverordnung“ mit Ihnen zu starten.
Selbstverständlich können Sie uns auch einen Ihnen passenden Termin nennen. Das DIWA-Vertriebsteam ist jederzeit für Sie online!
In einer modernen Onlinepräsentation stellen wir Ihnen die wertvollen Vorteile unserer vielfältigen Dienstleistungen vor und nehmen uns Zeit, all Ihre Fragen zum Thema „Rechtskonforme Abwicklung der Trinkwasserverordnung“ zielgerichtet zu beantworten.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Paragrafen, Verordnungen, Richtlinien, Fristen, Empfehlungen – die Trinkwasserverordnung kennt unterschiedlichste Bausteine. Nur: Wer kennt schon alle diese Bausteine? Und wann ist was zu tun und wer ist dafür verantwortlich?
Die TrinkwV alleine kennt schon 29 Bußgeldtatbestände und im Problemfall wird ein Verstoß für den „UsI“ (Unternehmer und sonstiger Inhaber), also der Vermieter oder Verwalter, teuer. Bei einer Verletzung seiner Pflichten wird das in der Regel als Ordnungswidrigkeit gesehen und kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro je Verstoß, zur Folge haben. Wer als UsI vorsätzlich oder fahrlässig chemisch oder mikrobiologisch verunreinigtes Wasser zur Verfügung stellt, begeht sogar eine Straftat – egal wie groß die Trinkwasserverteilungsanlage ist. Gemäß Infektionsschutzgesetz können Verstöße mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Als UsI haben Sie im laufenden Tagesgeschäft schon genug Herausforderungen. Warum mühen Sie sich mit verschiedensten Gewerken ab, um die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) rechtskonform und für Sie sicher abzuwickeln? Sicherlich ist es praktisch und günstig „nur“ eine Probenahme im vorgeschriebenen Turnus durchführen zu lassen.
Das Ergebnis der Probenahme ist positiv und es müssen weitergehende Maßnahmen durch Sie ergriffen werden.
Hier stößt man als Verantwortlicher oft und schnell an seine Grenzen. Trotzdem müssen Sie in diesem Fall umgehend und fristgerecht reagieren und die gesetzlichen Auflagen gewissenhaft und umfänglich erfüllen.
Die DIWA als Premium-Dienstleister im Bereich der rechtskonformen Abwicklung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat für Sie die passende Lösung und bietet Ihnen von Anfang an ein Rundum-sorglos-Paket.
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